Behördengänge und Anträge nach der Geburt: Was du wissen musst

Mutter mit Baby im Hintergrund werden Formulare ausgefüllt.

Herzlichen Glückwunsch zum Familienzuwachs! Die ersten Wochen nach der Geburt eines Kindes sind aufregend und manchmal auch etwas überwältigend. Neben der neuen Verantwortung als Eltern gibt es einige Behördengänge und Formalitäten zu erledigen. Damit du den Überblick behältst und alles Wichtige schnell und einfach erledigen kannst, haben wir hier eine Checkliste für dich zusammengestellt.

1. Geburtsurkunde beantragen

Der erste Behördengang nach der Geburt deines Kindes führt dich zum Standesamt, um die Geburtsurkunde zu beantragen. Diese ist notwendig, um weitere Anträge wie Kindergeld oder Elterngeld zu stellen. Die Geburtsurkunde musst du innerhalb einer Woche nach der Geburt beantragen.

Wenn die Geburt deines Kindes in einem Krankenhaus, Geburtshaus oder einer Geburtsklinik stattfand, übernimmt das die Einrichtung für dich. Diese benachrichtigt das zuständige Standesamt und übermittelt die Geburtsbescheinigung.

Benötigte Unterlagen:

  • Geburtsbescheinigung des Krankenhauses oder der Hebamme
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunden beider Elternteile und Vaterschaftsanerkennung (falls vorhanden)

2. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

In vielen Städten übernimmt das Standesamt automatisch die Meldung deines Kindes beim Einwohnermeldeamt. Dort erhältst du unter anderem den Personalausweis für dein Kind, falls benötigt. Für Reisen ins Ausland ist dieser besonders wichtig.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Foto des Kindes (für den Ausweis)

3. Krankenversicherung für dein Kind

Dein Kind muss nach der Geburt krankenversichert werden. Wenn beide Eltern gesetzlich versichert sind, wird das Kind automatisch über die Familienversicherung kostenlos mitversichert. 

Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung, in der dein Kind automatisch mitversichert wird. Hier muss ein eigener Vertrag abgeschlossen werden. Passiert dies innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt, findet keine Gesundheitsprüfung statt. Wenn nur ein Elternteil privat versichert ist, bestimmt der Versicherungsstatus des Hauptverdieners die Krankenversicherung des Kindes.

Benötigte Unterlagen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Krankenversichertenkarte eines Elternteils
  • Antragsformular der Krankenkasse

4. Kindergeld beantragen

Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die du für dein Kind ab der Geburt bis mindestens zum 18. Lebensjahr erhältst. Den Antrag stellst du innerhalb der ersten sechs Monate nach der Geburt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Steuer-Identifikationsnummern der Eltern und des Kindes

5. Elterngeld beantragen

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes eine Auszeit vom Job nehmen, um sich intensiv um ihren Nachwuchs zu kümmern. Es soll den Einkommensverlust ausgleichen und ermöglicht es dir, dich in den ersten Monaten ganz auf dein Kind zu konzentrieren. Es gibt zwei Varianten des Elterngeldes: das klassische Elterngeld und das ElterngeldPlus.

Klassisches Elterngeld: Das klassische Elterngeld wird in den ersten 12 bis 14 Monaten nach der Geburt gezahlt. Es beträgt in der Regel 65 bis 67 % des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens, das du vor der Geburt des Kindes hattest. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro und der Höchstbetrag bei 1.800 Euro monatlich. Alleinerziehende erhalten in der Regel das Elterngeld für 14 Monate, während bei Paaren beide Elternteile die Monate flexibel untereinander aufteilen können. Der zweite Elternteil muss mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen, um den Anspruch auf die vollen 14 Monate zu erhalten.

ElterngeldPlus: Das ElterngeldPlus ist besonders attraktiv, wenn du nach der Geburt deines Kindes in Teilzeit arbeiten möchtest. Es wird für den doppelten Zeitraum, also bis zu 28 Monate, ausgezahlt, allerdings in einer geringeren Höhe pro Monat – maximal die Hälfte des klassischen Elterngeldes. Das ElterngeldPlus kann mit dem sogenannten Partnerschaftsbonus kombiniert werden, bei dem beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und zusätzlich vier weitere Monate ElterngeldPlus beziehen können. Diese Regelung bietet dir mehr Flexibilität und ermöglicht es, die Betreuung deines Kindes langfristig zu sichern, während du schrittweise wieder in den Beruf einsteigst.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefüllter Antrag der Elterngeldstelle
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bescheinigung über Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse)
  • Gehaltsnachweise

6. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

Falls du nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet bist, muss die Vaterschaft nach der Geburt anerkannt werden. Dies erfolgt beim Jugendamt oder Standesamt und sollte möglichst zeitnah nach der Geburt erledigt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausweise oder Reisepässe der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes (falls bereits vorhanden)
  • Geburtsurkunden der Eltern

Falls du nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet bist, muss die Vaterschaft nach der Geburt anerkannt werden. Dies erfolgt beim Jugendamt oder Standesamt und sollte möglichst zeitnah nach der Geburt erledigt werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausweise oder Reisepässe der Eltern
  • Geburtsurkunde des Kindes (falls bereits vorhanden)
  • Geburtsurkunden der Eltern

7. Kinderfreibetrag beim Finanzamt beantragen

Der Kinderfreibetrag bietet dir die Möglichkeit, dein zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. 
Ab Januar 2024 können Eltern gemeinsam 6.384 Euro vom Jahreseinkommen abziehen. Zusätzlich gibt es den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag), der 2.928 Euro pro Kind beträgt. Beide Freibeträge werden bei der Einkommensteuerveranlagung zusammengezogen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das ausgezahlte Kindergeld für dich günstiger ist.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefülltes Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“
  • Geburtsurkunde des Kindes

Zusammenfassung

  1. Geburtsurkunde beantragen
  2. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  3. Krankenversicherung für dein Kind
  4. Kindergeld beantragen
  5. Elterngeld beantragen
  6. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht
  7. Kinderfreibetrag beim Finanzamt beantragen

Wichtige Versicherungen für junge Familien

Während du dich um die Behördengänge kümmerst, ist es auch sinnvoll, den Versicherungsschutz deiner Familie zu überprüfen. Eine Unfallversicherung und eine Krankenzusatzversicherung für Kinder sind mehr wie sinnvoll. Auch der Familienrechtsschutz ist wichtig, um bei rechtlichen Auseinandersetzungen, etwa bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen auf einen Kindergartenplatz, gut abgesichert zu sein.

Unfallversicherung für Kinder

Kinder sind neugierig und aktiv, was oft zu kleinen und größeren Unfällen führt. Besonders Babys und Kleinkinder, die ihre Umgebung noch erkunden und Gefahren nicht richtig einschätzen können, sind besonders verletzungsgefährdet. Eine Unfallversicherung bietet in solchen Fällen finanzielle Unterstützung, sodass du dich ganz auf die Genesung deines Kindes konzentrieren kannst.

Krankenzusatzversicherung für Kinder

Neben der regulären Krankenversicherung kann es sinnvoll sein, für dein Kind eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Diese Zusatzversicherungen bieten erweiterte Leistungen, die über den Standard hinausgehen. Besonders wichtig ist die stationäre Zusatzversicherung, die deinem Kind im Krankenhaus den Zugang zu einer besseren Versorgung ermöglicht. So stellst du sicher, dass dein Kind im Ernstfall optimal betreut wird.

Familienrechtsschutz

Der Familienrechtsschutz bietet umfassenden Schutz für dich und deine Familie. Er deckt Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Verkehr und vieles mehr ab. Überprüfe, ob deine Versicherung alle relevanten Bereiche abdeckt und ziehe bei Bedarf eine Erweiterung deines Schutzes in Erwägung.

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